Unterweisung für die Bedienung von Hubarbeitsbühnen

Weil Sicherheit vorgeht: Ihren Bedienerausweis für Arbeitsbühnen können Sie durch unsere Akademie machen, um Arbeitsbühnen bewegen zu dürfen.

Kurs Übersicht

Bediener von Arbeitsbühnen (gewerbliche Nutzung) sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Nachweis zur Teilnahme an einer Unterweisung zu erbringen.

Konkret heißt das: Es muss ein Bedienerausweis für Arbeitsbühnen gemacht werden, also sozusagen ein Führerschein für Arbeitsbühnen. Dieser Nachweis bringt auch Vorteile für Ihr Unternehmen. Das Unfallrisiko ist deutlich gesenkt und Ihre Mitarbeiter*innen tragen durch erhöhte Fachkompetenzen zu optimierten Arbeitsabläufen bei. Zudem minimieren Sie als Unternehmer die Unternehmenshaftung durch die Pflichtenübertragung auf den Bediener der Hubarbeitsbühne.

Der Bedienerausweis für Arbeitsbühnen kann in unseren Inhouse-Schulungen gemacht werden.

Was umfasst die Ausbildung, um Flurförderfahrzeuge bewegen zu dürfen?

Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit den folgenden Themen:

Theorie

  • Gerätetechnik
  • Betriebsanleitungen
  • Sicherheitsbestimmungen
  • mögliche Gefahren bei der Bedienung der Arbeitsbühne

Praxis

  • sichere Bedienung der Arbeitsbühne und sicheres Arbeiten auf der Plattform
  • Funktionsweise von Drehen, Heben und Senken
  • Fahren der Bühne in Grundstellung

Die Teilnehmer*innen erhalten als Abschluss ein Zertifikat und den Befähigungsnachweis nach DGUV 308-008.

Um den Führerschein für Hubarbeitsbühnen zu machen, sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  • Alter: mindestens 18 Jahre
  • gesundheitliche Eignung (G25/G41 Untersuchung für das Bedienen von Hubarbeitsbühnen)
  • Lichtbild
  • Deutschkenntnisse
  • Bedienungskenntnisse
  • Hubarbeitsbühne in Ihrer Firma (zur Schulung und Prüfung mit UVV Prüfung)

Für welche Arten von Arbeitsbühnen bieten wir Schulungen?

Unsere Schulungen orientieren sich an den Vorgaben der DGUV und können für folgende Arbeitsbühnen durchgeführt werden:

  • mobile Hebebühne – mobile Anhängerbühne
  • LKW – Hubarbeitsbühne
  • Teleskopbühne – Teleskoparbeitsbühne
  • Gelenkteleskopbühne
  • Scherenbühne – Scherenhebebühne
  • Raupenbühne
  • Stempelmastbühne

Gerne passen wir die Schulungen an Ihre betrieblichen Anforderungen, Einsatzgebiete und Hebebühnen an. Sprechen Sie uns einfach an!

Kommen Sie Ihrer Weiterbildungspflicht nach

Neben einer Ausbildung zum Hubarbeitsbühnenbediener verlangt der Gesetzgeber auch eine jährlich wiederkehrende Auffrischung der Kenntnisse. Es gibt keine Vorschriften, in welcher Form die Unterweisung erfolgen soll. Wichtig ist, dass sie mindestens ein Mal jährlich durchgeführt werden soll und eine Dokumentation erforderlich ist.

Damit sich diese regelmäßige Unterweisung in Ihren Arbeitsablauf integriert, bieten wir eine variable, auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Weiterbildungsmaßnahme an. Diese dauert etwa eine bis drei Stunden und verknüpft die praktische Erfahrung und theoretische Inhalte zur Unfallvermeidung und Prävention.

Nutzen Sie unsere flexiblen Schulungen

Ganz gleich, ob Sie eine Ausbildung zum Hubarbeitsbühnenbediener oder einen Auffrischungskurs machen möchten: Wir sorgen dafür, dass all unsere Schulungen an die Bedürfnisse und betrieblichen Abläufe in Ihrem Unternehmen angepasst sind.

Die Schulungen gestalten wir interessant und abwechslungsreich und vermitteln das nötige Wissen in kompakter Form. Für Anfänger und Fortgeschrittene.

Fördermöglichkeiten der Weiterbildung

Bestimmte Schulungen sind über das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) förderfähig. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Fördermittelberatung.