Betreiber mautpflichtiger LKW haben die Chance, ab dem 03.11.2021 Mautgebühren erstattet zu bekommen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
Konkret können die Kosten rückwirkend vom 28.10.2020 bis zum 30.09.2021 reduziert werden. Für alle Betreiber mautpflichtiger LKW ergibt sich ein Erstattungsanspruch in Höhe von 0,3 bis 1,5 Cent/km für diesen Zeitraum.
Wie wird der Erstattungsanspruch erhoben?
Durch die Reduzierung der Mautgebühren können Sie hohe Kosten sparen. Kümmern Sie sich also rechtzeitig um alle notwendigen Unterlagen, damit die Beantragung schnell und reibungslos abläuft. Die Erstattung kann ab dem 03.11.2021 über das BAG-Portal beantragt werden. Dazu benötigen Sie sämtliche Mautabrechnungen für den genannten Zeitraum.
Um den Erstattungsanspruch pünktlich und fehlerfrei zu erheben, bieten wir Ihnen an, die Beantragung für Sie durchzuführen. Dadurch können Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren, während wir uns um die Erstattung kümmern.
Kontaktieren Sie uns einfach für nähere Informationen. Wir übernehmen die Beantragung für die Erstattung gerne professionell für Ihr Unternehmen.